Einwohnerrat

Der Einwohnerrat (bis 1986 Weiterer Gemeinderat) bildet seit 1924 die oberste gesetzgebende Gemeindebehörde Riehens und hat 40 (bis 1951: 30) Mitglieder.

Der Einwohnerrat ist das Parlament der Einwohnergemeinde Riehen und hat 40 Mitglieder. Diese werden alle vier Jahre im Proporzverfahren gewählt. Tritt ein Mitglied während der Amtszeit zurück, rückt der oder die Nichtgewählte derselben Partei mit dem besten Ergebnis nach. Dem Einwohnerrat steht eine Präsidentin oder ein Präsident vor, vertreten durch eine Statthalterin beziehungsweise einen Statthalter.

Der Einwohnerrat hält normalerweise einmal im Monat eine Sitzung ab. Er ist die oberste gesetzgebende Gemeindebehörde. Ihm kommt die Entscheidung über grundlegende Geschäfte zu. In seine Zuständigkeit fallen insbesondere der Erlass der Ordnungen, die jährliche Bewilligung der Budgetkredite und die Festlegung des Steuerfusses. Er wählt aus seinen Reihen die Mitglieder der Sachkommissionen, in denen die Vorlagen und Berichte des Gemeinderats vor der Behandlung im Plenum vorberaten werden. Für einzelne wichtige Geschäfte kann er auch Spezialkommissionen einsetzen. Die Aufsicht über den Finanzhaushalt der Gemeinde obliegt der Finanzkommission des Einwohnerrats. Über die Geschäftsprüfungskommission nimmt der Einwohnerrat zudem die Oberaufsicht über Gemeinderat und Verwaltung wahr.

Die Mitglieder des Einwohnerrats bringen die Anliegen von Parteien sowie von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessenorganisationen in die parlamentarische Debatte und den Entscheidungsprozess ein.

Historisches

Vorläuferin des Einwohnerrats war die ‹Gemeindeversammlung›. Seit 1876 konnten alle in Riehen niedergelassenen Männer mit Schweizer Bürgerrecht an der Gemeindeversammlung teilnehmen, die mindestens zweimal im Jahr abgehalten werden musste. 1924 wurde die Gemeindeversammlung als Legislative abgeschafft und durch den ‹Weiteren Gemeinderat›, ein 30-köpfiges Parlament, ersetzt. Die neue Behörde wurde nach dem Grundsatz des Proporzes jeweils für drei Jahre gewählt. 1951 erweiterte man den Weiteren Gemeinderat auf 40 Mitglieder. 1954 wurde die Amtszeit auf vier Jahre erhöht. Seit 1966 sind auch Frauen wahlberechtigt. 1986 erhielt die Behörde ihren heutigen Namen ‹Einwohnerrat›.

Autorin / Autor: Nils Widmer | Zuletzt aktualisiert am 11.3.2024

Fakten

Weiterer Gemeinderat (bis 1986)
1924

Artikel

Jahrbuch Riehen

Literatur

Jahrbuch z’Rieche

Raith, Michael: Aus der Geschichte des Gemeinderates von Riehen. In: Jahrbuch z’Rieche 1969. S. 45–85.

Raith, Michael: Zweihundert Jahre gelebte Demokratie. In: Jahrbuch z’Rieche 1999. S. 4–37.

Raith, Michael: Zweihundert Jahre gelebte Demokratie. Die Jahre nach dem Krieg. In: Jahrbuch z’Rieche 2000. S. 40–53.

Tobler, Hansjörg: Die politischen Behörden der Gemeinde Riehen. In: Jahrbuch z’Rieche 1968. S. 46–53.

Zinkernagel, Robert: 50 Jahre Weiterer Gemeinderat der Einwohnergemeinde Riehen. In: Jahrbuch z’Rieche 1974. S. 45–80.

Weitere Literatur

Koellreuter, Isabel et al.: Herrschaft und Gemeinschaft. In: Schnyder, Arlette et al.: Riehen – ein Portrait. Basel 2010. S. 40–71, hier S. 47f.

Raith, Michael: Gemeindekunde Riehen. 2. überarbeitete und aktualisierte Aufl. Riehen 1988. S. 198–202.

Links

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