Einwohnergemeinde Riehen

Die Einwohnergemeinde Riehen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die hoheitliche Aufgaben auf dem Gebiet der Gemeinde Riehen wahrnimmt. Sie verfügt über eine Exekutivbehörde, den Gemeinderat, und ein Parlament, den Einwohnerrat. Die Einwohnergemeinde beschäftigt insgesamt rund 660 Angestellte, welche die Gemeindeverwaltung bilden.

Im dreistufigen Staatsaufbau der Schweiz (Bund – Kanton – Gemeinde) ist die Einwohnergemeinde die bürgernächste Einheit und die unterste Stufe der öffentlichen Verwaltung.

Die Einwohnergemeinde beruht auf dem Einwohnerprinzip: Alle niedergelassenen mündigen Menschen mit schweizerischem Bürgerrecht sind Teil der Einwohnergemeinde. Die Grundlage für das Einwohnerprinzip legte die revidierte Bundesverfassung von 1874. Die Riehener Einwohnergemeinde entstand im Zuge der Einführung der baselstädtischen Kantonsverfassung 1875 und der Verabschiedung des Gemeindegesetzes von 1876, als auch in Riehen sowohl eine Bürgergemeinde als auch eine Einwohnergemeinde eingesetzt wurden. Um eine Diskriminierung jener Einwohner zu vermeiden, die nicht das Riehener Bürgerrecht besassen, kümmerte sich fortan die Einwohnergemeinde um die wesentlichen politischen Geschäfte.

Bis 1924 wurden die Gemeindegeschäfte vor versammelter Einwohnerschaft diskutiert und entschieden. Da die Bevölkerung Riehens nach dem Ersten Weltkrieg massiv zunahm, entschied man, ein Gemeindeparlament einzurichten. Dieses erhielt zuerst den Namen ‹Weiterer Gemeinderat› und wurde später zum Einwohnerrat. Damit verbunden war die Einführung zweier neuer Instrumente der politischen Mitsprache: der Initiative und des Referendums.

Der anfangs fünfköpfige, seit 1951 siebenköpfige Gemeinderat bildet die Exekutive der Einwohnergemeinde. An seiner Spitze steht der Gemeindepräsident.

Die Mitglieder der Einwohnergemeinde wählen ihre Vertretung in die Exekutive und seit der Einführung des Parlaments auch in die Legislative. Lange waren Frauen von diesem Mitbestimmungsrecht gänzlich ausgeschlossen. Sie erhielten erst 1966 das Stimm- und Wahlrecht in Riehen – sowie auf kantonaler Ebene.

Die Einwohnergemeinde beschäftigt rund 660 Angestellte im Umfang von Klein- bis Vollzeitpensen, welche die Gemeindeverwaltung bilden. Dazu gehören neben der Kernverwaltung im Gemeindehaus auch die Gemeindeschulen, die Werkdienste mit Werkhof und Gärtnerei sowie mehrere Kultur- und Freizeitbetriebe, wie das MUKS – Museum Kultur & Spiel Riehen, der Kunst Raum Riehen, die Dokumentationsstelle Riehen, die Bibliothek Riehen und das Freizeitzentrum Landauer.

Autorin / Autor: Nils Widmer | Zuletzt aktualisiert am 11.3.2024

Fakten

1876

Jahrbuch Riehen

Literatur

Jahrbuch z’Rieche

Raith, Michael: Aus der Geschichte des Gemeinderates von Riehen. In: Jahrbuch z’Rieche 1969. S. 45–85.

Raith, Michael: Zweihundert Jahre gelebte Demokratie. In: Jahrbuch z’Rieche 1999. S. 4–37.

Raith, Michael: Zweihundert Jahre gelebte Demokratie. Die Jahre nach dem Krieg. In: Jahrbuch z’Rieche 2000. S. 40–53.

Zinkernagel, Robert: 50 Jahre Weiterer Gemeinderat der Einwohnergemeinde Riehen. In: Jahrbuch z’Rieche 1974. S. 45–80.

Weitere Literatur

Grolimund, Markus: Die Autonomie der basel-städtischen Landgemeinden Riehen und Bettingen. Diss. iur. Basel 1983. S. 21, 94f.

Koellreuter, Isabel et al.: Herrschaft und Gemeinschaft. In: Schnyder, Arlette et al.: Riehen – ein Portrait. Basel 2010. S. 40–71, hier S. 47–50.

Raith, Michael: Gemeindekunde Riehen. 2. überarbeitete und aktualisierte Aufl. Riehen 1988. S. 208–216.

Steiner, Peter und Andreas Ladner: Gemeinde. In: Historisches Lexikon der Schweiz. URL: www.hls-dhs-dss.ch/de/articles/010261/2013-04-05/ (30.04.2020).

Vögelin, Hans Adolf: Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart (1789–1970). In: Bruckner, Albert et al.: Riehen – Geschichte eines Dorfes. Riehen 1972. S. 319–410, hier S. 335–363, 384–387.

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