Sohn des Leonhard Unholz (Schuster; 1773–1848) und der Anna, geborene Rohrer (1769–1837). Heirat 1841 mit Anna Barbara Sieglin (1814–1874). Drei Töchter.
Der Landwirt Heinrich Unholz wurde 1845 zum Zivil- und Gescheidsrichter gewählt. Von 1849 bis 1861 war er Gemeindepräsident von Riehen. Ab 1850 gehörte er dem Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt an. 1851 wurde Unholz zum Präsidenten des Gescheidsgerichts (dieses amtete vor 1875 als Flurgericht für Streitigkeiten ausserhalb der Stadtmauern betreffend Land und Grenzen) berufen. Ab 1857 bekleidete er das Amt eines Eidgenössischen Geschworenen sowie ab 1861 das Amt des Zivilgerichtspräsidenten. Im selben Jahr musste er wegen der Wahl in den Kleinen Rat des Kantons Basel-Stadt, dem er bis 1873 angehörte, vom Gemeindepräsidentenamt zurücktreten.
Autorin / Autor: Luzia Knobel | Zuletzt aktualisiert am 18.7.2024
Raith, Michael: Aus der Geschichte des Gemeinderates von Riehen. In: Jahrbuch z’Rieche 1969. S. 45–85, hier S. 58, 61f., 64 und Tab. 3
Raith, Michael: Die Familie Unholz von Riehen. In: Jahrbuch z’Rieche 1980. S. 22–37, hier S. 23–27.
Raith, Michael: Gemeindekunde Riehen. 2. überarbeitete und aktualisierte Aufl. Riehen 1988. S. 215.
Vögelin, Hans Adolf: Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart (1798–1970). In: Bruckner, Albert et al.: Riehen – Geschichte eines Dorfes. Riehen 1972. S. 319–410, hier S. 330, 333, 342, 347, 404, 406.