Bürgergemeinde Riehen

Die Bürgergemeinde Riehen ist eine öffentlich-rechtliche Personalkörperschaft, deren Angehörige alle das Riehener Ortsbürgerrecht besitzen. Das Kerngeschäft der Bürgergemeinde ist heute die Behandlung von Einbürgerungsgesuchen.

Die Bürgergemeinde Riehen umfasst alle Personen, die in Riehen das Bürgerrecht besitzen und in der Gemeinde wohnhaft sind. Sie entstand im Zuge der Einführung der Kantonsverfassung 1875 und der Verabschiedung des Gemeindegesetzes von 1876, das auch in Riehen zwischen einer Bürgergemeinde und einer Einwohnergemeinde unterschied. Während letzterer die meisten politischen Kompetenzen zufielen, verfügte die Bürgergemeinde vor allem über die Kompetenz, über Einbürgerungen zu entscheiden und das Bürger- und Korporationsvermögen sowie das Armengut zu verwalten.

Als oberstes Organ der Bürgergemeinde wurde eine Bürgerversammlung ins Leben gerufen, die mindestens einmal im Jahr einberufen wird und an der alle in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Die Bürgerversammlung wählt eine Exekutive, bestehend aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin sowie zuerst vier, seit 1951 sechs weiteren Mitgliedern. 1918 entschied die Gemeindeversammlung, dass diejenigen Gemeinderäte, die das Bürgerrecht von Riehen besassen, automatisch auch Bürgerräte sein sollten. Ab den 1960er-Jahren verzichteten gewählte Gemeinderäte zunehmend auf die gleichzeitige Besetzung des Postens im Bürgerrat. Der Bürgerratspräsident war bis zum Rücktritt von Gerhard Kaufmann aus dem Bürgerrat 1982 immer zugleich auch Gemeindepräsident. Die mit dem Gemeindegesetz von 1876 angestrebte klare institutionelle Trennung zwischen Bürger- und Einwohnergemeinde wurde so verwischt.

1958 beschloss die Bürgerversammlung von Riehen mit grosser Mehrheit, den Frauen das Stimm- und Wahlrecht zuzugestehen. Gleichzeitig wählten sie Gertrud Späth-Schweizer als Bürgerrätin. Damit war sie in der Schweiz die erste gewählte Frau in einer politischen Behörde.

2005 ging mit der Sozialhilfe eine der wichtigsten Aufgaben der Bürgergemeinde an die Einwohnergemeinde über, was zu kontroversen Diskussionen über Funktion und Notwendigkeit der Institution führte. Die Bürgergemeinde ist weiterhin eine der grössten Landbesitzerinnen in der Gemeinde und betreibt das Landpfrundhaus mit zahlreichen Alterswohnungen. Daneben stellt die Behandlung der Einbürgerungsgesuche das Kerngeschäft der Bürgergemeinde dar.

Autorin / Autor: Nils Widmer | Zuletzt aktualisiert am 30.6.2024

Fakten

1876

Artikel

Jahrbuch z’Rieche

Literatur

Jahrbuch z’Rieche

Kaufmann, Gerhard: Ein Relikt behauptet sich. In: Jahrbuch z’Rieche 2007. S. 103–111.

Raith, Michael: Aus der Geschichte des Gemeinderates von Riehen. In: Jahrbuch z’Rieche 1969. S. 45–85.

Raith, Michael: Zweihundert Jahre gelebte Demokratie. In: Jahrbuch z’Rieche 1999. S. 4–37.

Spriessler, Rolf: Die Bürgergemeinde im Aufwind. In: Jahrbuch z’Rieche 2023. S. 94–97.

Weitere Literatur

Grolimund, Markus: Die Autonomie der basel-städtischen Landgemeinden Riehen und Bettingen. Diss. iur. Basel 1983. S. 21f., 95f.

Koellreuter, Isabel et al.: Herrschaft und Gemeinschaft. In: Schnyder, Arlette et al.: Riehen – ein Portrait. Basel 2010. S. 40–71, hier S. 50–52.

Raith, Michael: Gemeindekunde Riehen. 2. überarbeitete und aktualisierte Aufl. Riehen 1988. S. 232–242.

Links

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